Rückabwicklung Anteilskauf an der Eternit-Gruppe

Die angestrebte Übernahme von 80% an der Eternit-Werke Ludwig Hatschek Aktiengesellschaft durch die Unternehmens Invest Aktiengesellschaft, die teilweise durch Einbringung im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung und teilweise durch käuflichen Erwerb erfolgten sollte, wird nicht realisiert. Der dazu in der ordentlichen Hauptversammlung am 14.01.2009 gefasste Kapitalerhöhungsbeschluss und die damit zusammenhängenden Beschlüsse wurden von einem Aktionär angefochten. Ein entsprechendes Prozessverfahren ist beim Handelsgericht Wien anhängig und befindet sich noch im Stadium der ersten Instanz. Die Mitaktionäre der CROSS Industries AG in der Eternit-Werke Ludwig Hatschek Aktiengesellschaft haben der Übernahme durch die Unternehmens Invest Aktiengesellschaft unter der Voraussetzung zugestimmt, dass sowohl der käufliche Erwerb als auch die Einbringung bis 31.05.2009 erfolgt sind.

Aufgrund der Anfechtung des Kapitalerhöhungsbeschlusses hat die CROSS Industries AG die angefochtene Kapitalerhöhung noch nicht gezeichnet, womit auch noch keine Verpflichtung der CROSS Industries AG zur Erbringung der Sacheinlage entstanden ist. Die Kapitalerhöhung ist damit auch noch nicht durchgeführt.  Aufgrund der sich bereits klar abzeichnenden Unmöglichkeit der Durchführung der vollständigen Übernahme der 80%igen Beteiligung durch die Unternehmens Invest Aktiengesellschaft bis 31.05.2009 und aufgrund der durch den anhängigen Anfechtungsprozess bestehenden Unsicherheit, insbesondere hinsichtlich der Einschätzung der weiteren Verfahrensdauer, hat sich die CROSS Industries AG entschlossen, die am 14.01.2009 beschlossene Kapitalerhöhung nicht zu zeichnen und anderweitig über ihre Beteiligung an der Eternit-Werke Ludwig Hatschek Aktiengesellschaft zu disponieren. So hat die CROSS Industries AG mit Aktienkaufvertrag vom heutigen Tage ihre 80%ige Beteiligung an der Eternit-Werke Ludwig Hatschek Aktiengesellschaft an die FibreCem-Gruppe, zu der die Eternit (Schweiz) AG mit dem Sitz in Niederurnen/Schweiz gehört, veräußert.  

Der Vorstand der Unternehmens Invest Aktiengesellschaft wird unverzüglich eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen, deren Gegenstand die Aufhebung der in der ordentlichen Hauptversammlung am 14.01.2009 beschlossenen Kapitalerhöhung und der damit in Zusammenhang stehenden Beschlüsse sein wird. In diesem Zusammenhang ist es auch erforderlich, die in der ordentlichen Hauptversammlung am 14.01.2009 weiters unanfechtbar beschlossene Aufhebung und Neufassung von § 5 2. Absatz der Satzung (genehmigtes Kapital) aufzuheben und neu zu beschließen.