Entlastung für UIAG im LIBRO-Prozess

In dem beim Landesgericht Wiener Neustadt in Sachen Libro AG anhängigen Strafverfahren gegen ehemalige Vorstände der Libro AG, sowie gegen ehemalige Organe der UIAG wurden alle Angeklagten in 1. Instanz vom Vorwurf des Betruges durch eine Täuschung von Investoren bei der im November 1999 erfolgten Platzierung von jungen Aktien sowie durch den Verkauf von alten Aktien freigesprochen. Demgemäß wurde auch der Antrag der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt auf Abschöpfung der bei der UIAG durch den Verkauf von Aktien angeblich eingetretenen unrechtmäßigen Bereicherung abgewiesen.

Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt hat gegenüber allen fünf Angeklagten das Rechtsmittel der Strafberufung angemeldet, gegenüber dem Viertangeklagten, Herrn Prof. Dr. Christian Nowotny zudem das Rechtsmittel der Nichtigkeitsbeschwerde. Dies hat zur Folge, dass die wegen der Betrugsfakten erfolgten Freisprüche gegenüber allen Angeklagten - mit Ausnahme Prof. Nowotny - in Rechtskraft erwachsen sind.