Nach Information des Landesgerichtes Wiener Neustadt vom heutigen Tag hat die Staatsanwaltschaft keine Rechtsmittel gegen das "Libro-Urteil" vom 21.06.2011 ausgeführt. Damit steht fest, dass nicht nur sämtliche Freisprüche in Rechtskraft erwachsen sind, sondern dass es auch bei der UIAG zu keiner Abschöpfung der Gewinns mehr kommen kann. Zur Erinnerung: Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt hatte beantragt bei der UIAG jenen Gewinn abzuschöpfen, den diese aus dem Verkauf eines Aktienpakets an einen strategischen Investor erwirtschaftet hatte. Die beantragte Summe belief sich auf knapp EUR 20 Mio. Eine solche Abschöpfung ist nun endgültig ausgeschlossen.
Die nun rechtskräftigen Freisprüche betrafen unter anderem den Vorwurf des Betruges zu Lasten der Zeichner junger Aktien anlässlich des 1999 erfolgten Börsegangs der Libro AG sowie des Betruges zu Lasten des bereits vorerwähnten strategischen Investors.
Soweit der Vorstand im Hinblick auf ein mögliches Risiko aus der vormaligen Beteiligung an der Libro AG vorgeschlagen hatte, bis auf weiteres künftig erwirtschaftete Gewinne zu thesaurieren, ist eine solche Thesaurierungspolitik nunmehr aus der Sicht des Vorstandes nicht mehr geboten.