Der Konzernabschluss zum 30.09.2020 sowie der Halbjahresabschluss zum 31.03.2021 der Unternehmens Invest AG (UIAG) sind von der Österreichischen Prüfstelle für Rechnungslegung (OePR) einer Prüfung gemäß § 2 Abs. 1 Z 2 RL-KG (Prüfung ohne besonderen Anlass) unterzogen worden. Der Prüfsenat der OePR hat im Rahmen dieser Prüfung eine fehlerhafte Rechnungslegung festgestellt. Die Gesellschaft hat den Feststellungen der OePR heute zugestimmt.
Die OePR wird nun die FMA vom Prüfungsergebnis in Kenntnis setzen. Nach dem Abschluss des Verfahrens vor der FMA und Zustellung des entsprechenden Bescheides der FMA wird die Gesellschaft die Beanstandungen vollinhaltlich gemäß § 5 Abs 2 Rechnungslegungs-Kontrollgesetz (RL-KG) veröffentlichen.
Kurz zusammengefasst handelt es sich um folgende Themen:
Zu hoher Firmenwert der Plastech-Holding Gruppe und Optionsverbindlichkeit
Zum 30.09.2020 ist der Firmenwert der „Plastech Holding-Gruppe“ mit EUR 42,6 Mio ausgewiesen. Die OePR hat festgestellt, dass eine Abwertung des Firmenwertes in Höhe von EUR 20,3 Mio zum 30.09.2020 erforderlich ist.
Ferner wurden Optionsverbindlichkeiten zum 30.09.2020 um EUR 3,3 Mio zu hoch angesetzt und das Eigenkapital somit um EUR 3,3 Mio zu niedrig ausgewiesen.
Konsolidierung der UIAG Informatik-Holding GmbH
Am 01.07.2016 erwarb die UIAG Informatik-Holding GmbH, an welcher die UIAG mit 53,55 % beteiligt war, 25,07% der Anteile an All for One Group SE. Die UIAG war zu diesem Zeitpunkt bereits zu 25,07% direkt an All for One Group SE beteiligt. Im Dezember 2016 veräußerte die UIAG jeweils 2 % ihrer Anteile an UIAG Informatik-Holding GmbH an die beiden Hauptgesellschafter der UIAG. Somit sank der Anteil der UIAG auf 49,55%. Aus diesem Anlass wurde eine Entkonsolidierung der Anteile an UIAG Informatik-Holding und der All for One Group SE vorgenommen.
Da neben dem Stimmrechtsanteil zusätzliche Rechte für die Beurteilung der Verfügungsgewalt zu berücksichtigen waren, wurde die Entkonsolidierung ohne Berücksichtigung der Bestimmungen des IFRS 10.5 ff vorgenommen. Im vorliegenden Sachverhalt wurden IFRS 3.10 ff., IFRS 5.8A sowie IFRS 10.5 ff. fehlerhaft angewandt. Mit Wirkung zum 29.01.2019 wurden Anteile der Gesellschafter an der UIAG Informatik-Holding GmbH in die UIAG eingebracht. Seitdem hält die UIAG wiederum die Stimmrechtsmehrheit in der UIAG Informatik-Holding GmbH und der All for One Group SE. Durch den Verzicht auf die Durchführung einer Kaufpreisallokation im Zeitpunkt des ursprünglichen Erwerbs der Beteiligung an der All for One Group SE, und die nachfolgende fehlerhafte Entkonsolidierung, ist das Eigenkapital zum 01.10.2019 um EUR 10,8 Mio zu hoch ausgewiesen.
Der Vorstand